Startseite

Prinzzess`Allerlei


Abenteuer Pflegekinder

prinzzess.biz

…fühl Dich wie daheim! :o)
  • blubb
  • Mein Hüftblog
  • blubb
  • bla
  • blab
  • button
  • Kommentar-RSS
  • ABO per MAIL?

    Trag Dich ein! ^^

    Delivered by FeedBurner

    Kategorien

    Mieter ohne Mietvertrag - Wie kündbar ?

    abgelegt in Justitia | wong it! - Sa. 21. Juni 2008, 15:31

    Jetzt hab ich mal eine juristische Frage.

    In einem Haus leben seit mind. 25 Jahren Mieter ohne Mietvertrag. Dieser wurde beim Einzug einfach versäumt.

    Nun trägt man sich mit dem Gedanken, dieses Haus zu verkaufen und da wäre es sicher dem Verkauf zuträglich, die Mieter vorher zum Auszug bewegt zu haben.

    Welche Handhabe gibt es da?
    Müssen Kündigungsfristen eingehalten werden?
    Wenn ja, wie sind die?
    Muss die Kündigung dann schriftlich erfolgen?
    Oder gibt es keine Kündigung, weil kein Vertrag besteht?
    Wie kriegt man die Mieter da raus?
    Oder könnte man sie an den neuen Käufer "verkaufen", dann hat er das Theater am Hals?

    Leider war Guckl diesbezüglich nicht mein Freund. Es wurden irgendwie nur Kündigungen der Mieter beschrieben, aber nicht durch Vermieter. Und das verwirrte mich immens!

    2 Couchpotatoes zu “Mieter ohne Mietvertrag - Wie kündbar ?”

    1. Gravatar of Dave #1 Kommentar von: Dave

      Am 21. Juni 2008 | 15:36 Uhr

      Ich bin zwar kein Jurist aber selbst Mieter. Und von daher weiß ich, dass ein Mietvertrag nicht schriftlich geschlossen werden muss. Allein auf Grund der Tatsache, dass die Mieter dort wohnen und regelmäßig Miete bezahlen, besteht ein Vertrag.

      Für eine Kündigung seitens des Vermieters gelten die gleichen Regeln wie für einen schriftlich geschlossenen Vertrag nach dem BGB.

      Wie das mit dem Verkauf eines bewohnten Hauses genau aussieht, weiß ich nicht, aber meines Wissens sollte die Tatsache, dass das Haus gegenwärtig bewohnt ist, kein Hindernis darstellen.

      Alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr! ;-)

    2. Gravatar of flash #2 Kommentar von: flash

      Am 22. Juni 2008 | 20:40 Uhr

      Miethai :evil:
      Im Prinzip gibt es für alles eine gesetzliche Vorschrift die gilt solange es keinen Mietvertag (der das Leben für den Vermieter erleichtert)gibt. Mündliche Nebenabsprachen könnte es natürlich auch geben, aber da fällt der Beweis schwer.

    Einen Kommentar schreiben



    Mit dem Absenden wird die Datenschutzerklärung anerkannt! Wenn du nicht mit deinem Namen bei Google und Co. gefunden werden willst, dann wähle bitte ein Pseudonym (nicht deinen richtigen Namen).


    Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien:
    Smileys by GreenSmilies.com